Eine Initiative mit dem Namen «7 statt 9» hat zum Ziel, die Mitgliederzahl des Zürcher Stadtrates von 9 auf 7 zu reduzieren. Ein ehemaliges Mitglied dieser Behörde wendet sich dagegen: «Zu siebt kann man die Aufgaben, die sich stellen, nicht stemmen», wird es in der NZZ zitiert. Ja, da muss man sich eingestehen, dass man sich die Stadträtinnen und Stadträte noch gar nie als Gewichtheberinnen und Gewichtheber vorgestellt hat. Es gibt zwei Disziplinen bei dieser Sportart: Das Reissen und das Stossen. Der Stadtrat pflegt vor allem das Stossen. Gerissenes präsentiert er selten. Es wird einem aber auch klar, wieso die Stadt Zürich es nur dank einer neunköpfigen Exekutive geschafft hat, die beste aller Städte zu sein, während doch andernorts einiges im Argen liegt. Wir wollen nicht vom Bundesrat oder vom Zürcher Regierungsrat reden, deren sieben Mitglieder sich ja immer wieder Muskelzerrungen beim Stemmen ihrer Aufgaben holen, obwohl sie keine Grossstadt zu verwalten haben. Aber nehmen wir die Stadt Basel: Die hat gar keine eigene Exekutive, sondern steht unter der Fuchtel des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt, der nur sieben Mitgliedern zählt. Kann das gut gehen? Und wie macht das nur die Ville de Genève? Sie hat lediglich fünf Mitglieder in ihrem Conseil administratif, die dann erst noch die Aufgaben auf Französisch stemmen müssen. Dass die Stadt Bern mit einer fünfköpfigen Exekutive Probleme hat, erkennt man schon daran, dass sie Stadtrat und Gemeinderat verwechselt. Der Berner Gemeinderat entspricht dem Zürcher Stadtrat, aber doch nicht recht, weil er ja eben nur fünf Mitglieder hat. Es heisst, er schaffe es dennoch, weil das Schlusswort des Präsidenten bei jeder Sitzung laute: «Wir stemmen das!»
Kategorie: Aktuelles
Verwendung von Personen
Der folgende Text ist nicht mehr aktuell. Er erschien im Jahre 2000 in der NZZ in der Rubrik «Nebenbei notiert». Er ist nur aus dem Archiv geholt worden, weil es Grund für ein kleines Jubiläum gibt. Der darin zitierte Erlass ist nämlich vor genau zehn Jahren, nämlich am 9. Juli 2008, aufgehoben worden. Er hatte immerhin das schöne Alter von 81 Jahren erreicht.
Verwendung von Personen
bl. In einer kantonalen Verordnung aus dem Jahre 1927 liest man: «Die Verwendung von männlichen Personen unter 18 Jahren und weiblichen ohne Unterschied des Alters ist nicht statthaft.» Was sich da in den wilden zwanziger Jahren alles getan haben muss! Die Verordnung ist allerdings heute noch in Kraft und findet sich unter der Ordnungs-Nummer 861.122 in der aktuellen Zürcher Gesetzessammlung. Sie regelt Aufstellung und Betrieb von Dampfkesseln und Dampfgefässen in Betriebsunternehmungen, die nach Grösse und Art von der bundesrätlichen Verordnung betreffend Aufstellung und Betrieb von Dampfkesseln und Dampfgefässen erfasst werden. Zur Bedienung und Instandhaltung eben dieser Dampfkessel und Dampfgefässe darf nur sachkundiges und zuverlässiges Personal verwendet werden. Die Verwendung der eingangs erwähnten Personen ist, wie gesagt, nicht statthaft. Insbesondere weiblichen Personen ohne Unterschied des Alters wäre es also gemäss Verordnung 861.122 immer noch verwehrt, sich an Dampfkesseln und Dampfgefässen zu schaffen zu machen, die von der Verordnung erfasst werden. (Dampfkochtöpfe gehören nicht dazu.) Das ist eine krasse Geschlechterdiskriminierung. Sie sollte aus dem kantonalen Verordnungsrecht ausgemerzt werden. Auch Frauen müssen uneingeschränkt Dampf ablassen können!
Foulplay um Replay
Jetzt wollen sie mir den Spass am Fernsehen verderben. Inwiefern Fernsehen überhaupt Spass macht, soll hier aber nicht diskutiert werden. Es geht um das Replay, also um das zeitversetzte Fernsehen, das nach der Meinung der zuständigen Nationalratskommission verboten werden soll. Sehr verehrter TV-Zuschauer: Entweder sie setzen sich zur angegebenen Programmzeit vor den Bildschirm und schauen die Sendung inklusive Werbung von A bis Z an, oder Sie lassen es bleiben. Nur so nach Lust und Laune diese oder jene Sendung im Nachhinein anzuschauen und dabei allenfalls die Werbeblöcke mit dem schnellen Vorlauf rasch durchrauschen zu lassen – das geht gar nicht. Dafür zahlen sie schliesslich ihre Fernsehsteuern nicht. Mir allerdings macht das Fernsehen so erst richtig Spass.
Nun sind ja Streuverlust bei der Werbung unvermeidlich, und dem Gesetzgeber ist es bisher nie in den Sinn gekommen, das mit Verboten zu verhindern. Wie denn auch? Man kann ja beispielsweise dem Zeitungsleser nicht verbieten, beim raschen Durchblättern des Blattes die Inseratseiten einfach unbeachtet zu lassen. Und was entgeht uns nicht alles an Werbung, wenn wir zu Stosszeiten den öffentlichen Verkehr überlasten! Die im Tram aufgehängte Werbebotschaft über den Umgang mit dem Magen-Darm-Trakt im Universitätsspital beispielsweise habe ich nie richtig lesen können, weil immer jemand mit dem Smartphone in der Hand davor stand. Man müsste solche Werbungsbehinderer büssen können. Es ist übrigens kein dummer Scherz: Das Zürcher Universitätsspital macht wirklich Werbung im Tram, auch wenn das viele noch gar nicht bemerkt haben.
Doch jetzt ein Replay zum Thema TV-Replay: Das ist doch ein probates Mittel zur Steigerung des Fernsehkonsums! Man steht nicht mehr vor der schicksalshaften Entscheidung zwischen Fussball, Krimiserie oder der Sendung über Naturerlebnisse am Katzensee, sondern man kann sich das eins nach dem andern zu Gemüte führen. Und wenn man dabei die Werbung etwas abkürzen kann, macht das doch nichts, weil die sich ohnehin meist bis zum Überdruss wiederholt. Ich schaue fast immer zeitversetzt Fernsehen und bin trotzdem mit der Käsewerbung und ähnlichen kommunikativen Höhepunkten bestens vertraut. Was will man denn mehr?
Rabenbekenntnis
Zu meinem Rabenlogo besteht wohl ein gewisser Erklärungsbedarf. Vorweg: Da wir hier nicht auf Facebook oder Instagram sind, verzichte ich auf die Veröffentlichung meines Konterfeis. Es ist ja auch so, dass ich offenbar einen physiognomischen Doppelgänger habe in der Person des Hauptes einer Gemeinschaft, die in der Abgeschiedenheit des Zürcher Berggebietes den Verkehr mit Ausserirdischen pflegt. Sein Bild war kürzlich in der Zeitung, und ein Bekannter hat mich darauf angesprochen und vermutet, ich führe ein Doppelleben. Ich möchte nun diesen Boten der Ausserirdischen samt den Ausserirdischen selbst nicht mit meinem Bild auf meinem Blog kompromittieren. Denn wegen der physiognomischen Zweideutigkeit könnte man ja versucht sein, diesen ihm in die Schuhe zu schieben.
Jetzt zum Raben selbst. Technisch gesehen ist er ein lebensgrosses Unikat in Papier-mâché (auf Deutsch Pappmaschee) aus der Werkstatt von Yvan „Lozzi“ Pestalozzi (alles über ihn unter www.lozzi.ch). Ein Werk, das von Symboltracht trieft. Der Rabe wird als kluges Tier gerühmt, und ich hoffe, dass ich ihm da einigermassen gewachsen bin. Sollte jemand versucht sein, vom rabenschwarzen Tier auf den Zustand meiner Seel zu schliessen, so kann ich das nicht verhindern. Aber eigentlich hat der Rabe – übrigens ein Geburtstagsgeschenk von meiner Frau – es mir vor allem damit angetan, dass er lustig aussieht, worin ich ihm nicht gleiche. Und last but not least: Im echten Leben fallen Raben durch ihr lautes Gekrächz auf. Ob mein Blog da mithalten kann, weiss ich nicht.
Hymnenzwang
Es ist wieder Nationalhymnensaison. Erstens wegen der Fussball-Weltmeisterschaft und zweitens wegen der Bundesfeier. Glücklich die Spanier: Sie haben eine Nationalhymne ohne Text. Wenn ihre Hymne gespielt wird, können sie mitsummen oder mitträllern, sofern ihnen die Melodie gefällt. Sonst lassen sie es halt bleiben. Den Schweizern dagegen ist durch Beschluss des Bundesrates von 1961 zunächst provisorisch und später definitiv der Schweizerpsalm des katholischen Urner Priesters Alberik Zwyssig (Melodie) und des reformierten Zürchers Leonhard Widmer (Text) als Landeshymne verordnet worden. Ein religiöses Werk, daran kann kein Zweifel bestehen. Ökumenische Offenheit kann ihm nicht abgesprochen werden, weshalb es sich auch in den Kirchengesangbüchern der verschiedenen Konfessionen findet. Nun werfen wir kurz einen Blick auf die Bundesverfassung. Darin steht nichts über eine Nationalhymne, aber in Artikel 15 wird die Glaubens- und Gewissensfreiheit gewährleistet. Somit ist eine Verpflichtung, religiöse Lieder zu singen, verfassungswidrig. Wenn Schweizer Fussballer beim Abspielen des Schweizerpsalms zwar stramme Haltung einnehmen aber stumm bleiben, nehmen sie ein verfassungsmässiges Recht wahr. Sie respektieren unsere Bundesverfassung. Ja gut, das ist nun ein juristischer Höhenflug. Aber bleiben wir auf dem Rasen des Fussballfeldes. Würde man es nicht als etwas merkwürdig empfinden, wenn beispielsweise Brel Embolo an einer Medienkonferenz erklärte, seine fromme Seele ahne Gott im hehren Vaterland? Aber singen soll er das? Selbst wenn es offenbliebe, welches Vaterland er denn meine: es wäre doch eine Zumutung. Yann Sommer hat allerdings gesungen: Betet, freie Schweizer, betet! Seine fromme Seele ahnte, dass es mit seiner Kraft nicht getan sei, und die Schweizer gar bald verloren sein könnten. Aber das ist ein anderes Kirchenlied.
Wir schreiben Fussballgeschichte
Womit fang‘ ich denn diesen Blog an? Mit Fussball natürlich, in diesen Tagen. Die schweizerische Nationalmannschaft hat ja eben wieder Fussballgeschichte geschrieben, weil im Sport ständig Geschichte geschrieben wird. Die Schweizer Fussballer hätten im Achtelfinal der Weltmeisterschaft ein Treffen mit der Geschichte, teilte die NZZ mit, und es werde erwartet, dass die Geschichte des Schweizer Scheiterns neu geschrieben und erweitert werden müsse: um das Kapitel des siegreichen Achtelfinals an der WM 2018 in Russland. Nun, die Geschichte des Schweizer Scheiterns ist weiter geschrieben worden um das Kapitel der Niederlage gegen Schweden im Achtelfinal. Ein historisches Ereignis war es auf jeden Fall. Noch nie zuvor hatte eine Schweizer Fussball-Nationalmannschaft in St. Petersburg gegen Schweden gespielt, und es wird wohl auch nie wieder vorkommen, was ein Trost ist.
Mit der Geschichte, die der Sport schreibt, ist es ja eigentlich so: Es sind nicht die Sportler, die schreiben. Sie liefern höchstens das Material für die Geschichtsschreiber in den Medien. Und von denen schreibt jeder wieder die Geschichte auf seine Weise. Der eine widmet sich der Geschichte des Scheiterns, der andere der Geschichte des Doppeladlers. Diese reicht übrigens zurück bis ins Byzantinische Reich, von dem es herkommt, dass heute noch Albanien, Serbien und Russland dieses Geflügel im Wappen führen. In der Schweiz ist es nicht gebräuchlich. Genf hat nur einen halben Adler im Wappen, so wie sich ja auch viele Leute mit einem halben Güggeli zufrieden geben.
Aber ich schweife ab. Beliebt sind als Objekte der sportlichen Geschichtsschreibung auch die Trainer oder Coaches. In diesem Sinne konnte man vor kurzem lesen, der Trainer der Schweiz habe sein Profil geschärft. Es war mir gar nicht aufgefallen, weil er eigentlich schon immer markante Gesichtszüge hatte. Ja und nun? Ist sein Profil innert 90 Minuten plus Nachspielzeit stumpf geworden? Das wird ja nun die Frage sein, die in den nächsten Tagen und Wochen sporthistorisch aufzuarbeiten sein wird. Man ist gespannt.
