Eine Initiative mit dem Namen «7 statt 9» hat zum Ziel, die Mitgliederzahl des Zürcher Stadtrates von 9 auf 7 zu reduzieren. Ein ehemaliges Mitglied dieser Behörde wendet sich dagegen: «Zu siebt kann man die Aufgaben, die sich stellen, nicht stemmen», wird es in der NZZ zitiert. Ja, da muss man sich eingestehen, dass man sich die Stadträtinnen und Stadträte noch gar nie als Gewichtheberinnen und Gewichtheber vorgestellt hat. Es gibt zwei Disziplinen bei dieser Sportart: Das Reissen und das Stossen. Der Stadtrat pflegt vor allem das Stossen. Gerissenes präsentiert er selten. Es wird einem aber auch klar, wieso die Stadt Zürich es nur dank einer neunköpfigen Exekutive geschafft hat, die beste aller Städte zu sein, während doch andernorts einiges im Argen liegt. Wir wollen nicht vom Bundesrat oder vom Zürcher Regierungsrat reden, deren sieben Mitglieder sich ja immer wieder Muskelzerrungen beim Stemmen ihrer Aufgaben holen, obwohl sie keine Grossstadt zu verwalten haben. Aber nehmen wir die Stadt Basel: Die hat gar keine eigene Exekutive, sondern steht unter der Fuchtel des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt, der nur sieben Mitgliedern zählt. Kann das gut gehen? Und wie macht das nur die Ville de Genève? Sie hat lediglich fünf Mitglieder in ihrem Conseil administratif, die dann erst noch die Aufgaben auf Französisch stemmen müssen. Dass die Stadt Bern mit einer fünfköpfigen Exekutive Probleme hat, erkennt man schon daran, dass sie Stadtrat und Gemeinderat verwechselt. Der Berner Gemeinderat entspricht dem Zürcher Stadtrat, aber doch nicht recht, weil er ja eben nur fünf Mitglieder hat. Es heisst, er schaffe es dennoch, weil das Schlusswort des Präsidenten bei jeder Sitzung laute: «Wir stemmen das!»
Kategorie: Politisches
Foulplay um Replay
Jetzt wollen sie mir den Spass am Fernsehen verderben. Inwiefern Fernsehen überhaupt Spass macht, soll hier aber nicht diskutiert werden. Es geht um das Replay, also um das zeitversetzte Fernsehen, das nach der Meinung der zuständigen Nationalratskommission verboten werden soll. Sehr verehrter TV-Zuschauer: Entweder sie setzen sich zur angegebenen Programmzeit vor den Bildschirm und schauen die Sendung inklusive Werbung von A bis Z an, oder Sie lassen es bleiben. Nur so nach Lust und Laune diese oder jene Sendung im Nachhinein anzuschauen und dabei allenfalls die Werbeblöcke mit dem schnellen Vorlauf rasch durchrauschen zu lassen – das geht gar nicht. Dafür zahlen sie schliesslich ihre Fernsehsteuern nicht. Mir allerdings macht das Fernsehen so erst richtig Spass.
Nun sind ja Streuverlust bei der Werbung unvermeidlich, und dem Gesetzgeber ist es bisher nie in den Sinn gekommen, das mit Verboten zu verhindern. Wie denn auch? Man kann ja beispielsweise dem Zeitungsleser nicht verbieten, beim raschen Durchblättern des Blattes die Inseratseiten einfach unbeachtet zu lassen. Und was entgeht uns nicht alles an Werbung, wenn wir zu Stosszeiten den öffentlichen Verkehr überlasten! Die im Tram aufgehängte Werbebotschaft über den Umgang mit dem Magen-Darm-Trakt im Universitätsspital beispielsweise habe ich nie richtig lesen können, weil immer jemand mit dem Smartphone in der Hand davor stand. Man müsste solche Werbungsbehinderer büssen können. Es ist übrigens kein dummer Scherz: Das Zürcher Universitätsspital macht wirklich Werbung im Tram, auch wenn das viele noch gar nicht bemerkt haben.
Doch jetzt ein Replay zum Thema TV-Replay: Das ist doch ein probates Mittel zur Steigerung des Fernsehkonsums! Man steht nicht mehr vor der schicksalshaften Entscheidung zwischen Fussball, Krimiserie oder der Sendung über Naturerlebnisse am Katzensee, sondern man kann sich das eins nach dem andern zu Gemüte führen. Und wenn man dabei die Werbung etwas abkürzen kann, macht das doch nichts, weil die sich ohnehin meist bis zum Überdruss wiederholt. Ich schaue fast immer zeitversetzt Fernsehen und bin trotzdem mit der Käsewerbung und ähnlichen kommunikativen Höhepunkten bestens vertraut. Was will man denn mehr?
Quadratur des Kreises
Wenn die Politiker wieder einmal so lange im Kreise herum diskutiert haben, bis das Problem nicht gelöst ist, dann kommt häufig das Fazit, dass die Aufgabe eben der Quadratur des Kreises gleichkomme. Und die ist in der reinen Theorie beziehungsweise mit Zirkel und Lineal nicht lösbar. Aber da sich Politiker nicht in der dünnen Luft der reinen Theorie bewegen sondern auf dem Boden der Praxis ihre Aufgaben erfüllen sollten, brauchen sie doch vor der Quadratur des Kreises nicht aufzugeben. Die ist nämlich für den praktischen Gebrauch längst gelöst, wenn auch nur näherungsweise. Oder haben Politiker noch nie etwas von der Kreiszahl Pi gehört, mit deren Hilfe man aus dem Radius des Kreises das flächengleiche Quadrat errechnen kann? Das erledigt heute jedes Handy mit hinreichender Genauigkeit. Sicher, es bleibt immer ein minimer Rundungsfehler; aber wer erwartet denn schon von der Politik restlose Perfektion? Wenn die Politiker also angeblich mit der Quadratur des Kreises nicht zurechtkommen, so besteht das Problem eben meistens darin, dass sie sich nicht einigen können, ob sie einen Kreis oder ein Quadrat wollen. Und da hilft auch die Kreiszahl Pi nicht.
Einverdienerstrafe statt Heiratsstrafe
2003 beschlossen die eidgenössischen Räte die Einführung der Splittingmethode* für die Besteuerung der Ehepaare und Familien. Leider verpackten sie diese Regelung in ein Steuerpaket, bei dem es auch um die Wohneigentumsbesteuerung und die Stempelabgaben ging: eine unbekömmliche Mischung. Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 abgelehnt, wobei die Gegnerschaft aber nicht in erster Linie dem Splitting galt. Seither will man jedoch in der eidgenössischen Politik nichts mehr davon wissen.
Und nun wird ernsthaft die Individualbesteuerung als Mittel gegen die «Heiratsstrafe» propagiert (Leserbrief 27. 6. 18). Dass diese ersetzt würde durch eine «Einverdienerstrafe», scheint nebensächlich zu sein. Denn mit der Individualbesteuerung wird einfach die gesellschaftliche Tatsache negiert, dass Ehepaare, die einen gemeinsamen Haushalt führen, eine wirtschaftliche Einheit bilden. Das darf jedoch nicht unberücksichtigt bleiben bei der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäss dem in der Bundesverfassung verankerten Grundsatz. Muss man es immer wieder repetieren, dass bei der Individualbesteuerung Ehepaare benachteiligt würden, bei denen das Einkommen ungleich auf die Partner verteilt ist? Muss denn beispielsweise ein Rentnerpaar steuerlich bestraft werden, wenn die Rente des Ehemannes den Hauptanteil seines Einkommens ausmacht? Erstaunlich ist, dass bei der Diskussion um die richtige Lösung zur Beseitigung der «Heiratsstrafe» fast immer die Situation in den Kantonen ausgeblendet wird: Die Mehrheit wendet nämlich die Splittingmethode an. Wieso kann man denn im Bund nicht diesen Weg gehen?
Anmerkung:
Dieser Text ist am 3. Juli 2018 als Leserbrief von mir in der NZZ erschienen.
* Beim Splittingverfahren werden die Ehepaare gemeinsam besteuert, das gemeinsame Einkommen wird jedoch zur Berechnung des Steuersatzes durch zwei geteilt (Vollsplitting).
